ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Michael Bunger, Verkauf und Service

 I. Geltung
1.
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind Bestandteil sämtlicher Verträge. Anderslautende Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich getroffen sind.

II. Vertragsabschluss und Änderungen
1.
Angebote und Lieferungen sind grundsätzlich freibleibend. Kostenvoranschläge für Montage- und Kundendienstarbeiten sind nur verbindlich, wenn sie von uns vorab schriftlich bestätigt wurden. Unvorhergesehene zusätzlich erforderliche Arbeiten gelten als in Auftrag gegeben, soweit die Summe des Kostenvoranschlages um nicht mehr als 10% überschritten wird.
2. Angaben in unseren Dokumentationen sind einschließlich der Preise nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Fügen wir Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben bei, so sind diese nur annähernd maßgebend. Wir behalten an unseren Unterlagen unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3. Annahmeerklärungen und Bestellungen sowie Veränderungen und Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der vollständigen schriftlichen Bestätigung.

III Preise
1.
Sofern unsere Vergütung nicht fest vereinbart ist, sind unsere am Liefertag gültigen Preise bzw. unsere am Reparaturtag gültigen Reparatursätze maßgebend.
2. Die Preise verstehen sich ab Friesoythe zzgl. Mehrwertsteuer.
3. Nebenkosten für Verpackung, Transport, Versicherung etc. sind in den Preisen nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Bei Kleinlieferungen sind wir berechtigt, Mindestrechnungsbeträge zu fordern.

IV. Lieferung
1.
Unsere Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
2. Unsere Leistungspflicht ruht, solange der Auftraggeber (AG) mit der Erfüllung seiner Pflicht aus diesem oder einem anderen Vertrag uns gegenüber im Rückstand ist.
3. Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung und sonstige außergewöhnlich, von uns nicht zu vertretende Umstände wie z. B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Mangel an Transportmitteln, behördliche Eingriffe etc., auch wenn Vorlieferanten betroffen sind, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als drei Monaten kann der AG nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen umgehend mitteilen.
4. Wir sind zur Teilelieferung berechtigt.

V. Gefahrenübergang, Versand, Entgegennahme
1.
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des AG.
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr spätestens zum Zeitpunkt der Versandbereitschaft an den AG über.
3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie Mängel aufweisen, vom AG unbeschadet seiner Rechte entgegenzunehmen.
4. Auf Wunsch des AG schliessen wir auf seine Kosten eine Versicherung gegen entsprechende Risiken ab. Der AG hat uns durch den Transport entstandene Beschädigungen oder Verluste unverzüglich aufzuzeigen und die Lieferung bis zur Besichtigung durch den Transportunternehmer bzw. -versicherer unverändert zu lassen.

VI. Mängelrüge, Gewährleistung
1.
Der AG hat offensichtliche Mängel innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen, versäumt er dies, gilt unsere Lieferung bzw. Leistung als vertragsgemäß.
2. Bei Gefahrenübergang vorhandene Mängel unserer Lieferung  bzw. Leistung beseitigen wir nach Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Die Kosten der Nachbesserung durch Dritte ohne unsere vorherige Zustimmung übernehmen wir nicht. Schlagen Nachbesserung oder Neulieferung fehl, kann der AG Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
3. Für Mängel, die durch sachwidrige oder unsachgemäße Behandlung entstehen, übernehmen wir keine Gewährleistung.
4. Der Anspruch auf Gewährleistung erlischt, wenn der AG die Gerätegarantiekarte nicht in einer angemessenen Zeit unterschrieben an uns zurücksendet.

VII. Rücktritt, Schadenersatz, Haftung
1.
Geraten wir durch unser Verschulden mit unserer Leistung in Verzug, so kann der AG ohne Anspruch auf Schadensersatz vom Vertrag zurücktreten.
2. Der Anspruch des AG auf Ersatz von Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Haftung übernehmen wir nur für grobfahrlässige oder vorsätzliche Verletzung unserer Pflichten, wobei die Haftung auf den unmittelbaren Schaden beschränkt ist.

VIII. Kündigung, Abtretung
1.
Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des AG wesentlich, wird gegen ihn Konkursantrag gestellt oder das Vergleichsverfahren eröffnet, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der AG darf seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung abtreten.

IX. Sicherung
1
. Unser Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag.
2. Wir sind berechtigt den Liefergegenstand auf Kosten der AG gegen alle entsprechenden Risiken zu Versichern, sofern der er dies nicht schon selbst veranlasst hat.
3. Der AG darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Verpfändung sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen durch Dritte hat der AG uns unverzüglich zu benachrichtigen.
4. Bei vertragswidrigen Verhalten des AG, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt zur Rücknahme nach Mahnung und der AG ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltungmachung des Eigentumsvorbehaltes, sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
5. Sämtliche aus der Rücknahme und der Verwertung des Liefergegenstandes entstehende Kosten trägt der AG.

X. Zahlungsbedingungen
1.
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug oder innerhalb von 8 Tagen unter Abzug von 2% Skonto zu bezahlen. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn wir endgültig über den gesamten Betrag verfügen können.
2. Schecks und Wechsel nehmen wir nur zahlungshalber an. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der AG.
3. Zurückhaltungen oder Aufrechnungen sind mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
4. Bei Verzug gilt §288 BGB für die Bezahlung unserer fälligen Rechnungen.

XI. Gerichtsstand, Rechtswahl, Erfüllungsort
1.
Es gilt ausschließlich bundesdeutsches Recht.
2. Als Gerichtsstand, für Nichtkaufleute für das Mahnverfahren, gilt Friesoythe als vereinbart. Die Vereinbarung gilt auch für den Wechsel- und Scheckprozeß.
3. Erfüllungsort ist Friesoythe.

Friesoythe, Juni 2004